Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Betreuung nach Vertragsabschluss
Unser Service endet nicht mit dem Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Im Rahmen unseres After Sales Service werden Kunden und Auftraggeber von uns, auch nach Vertragsabschluss, weiterhin betreut. Gerne gehen wir auf anstehende Fragen bezüglich der Vertragsabwicklung ein. Auf Wunsch vermitteln wir bewährte Handwerker aus München und Region oder Architekten, Steuerberater usw. Bei der Wohnungs- oder Hausübergabe sind wir ebenfalls behilflich und protokollieren diese.
Für die Erwerber einer Immobilie suchen wir ggf. Nachmieter oder Käufer für ihr »altes Zuhause« – oder übernehmen eine kostenlose Immobilienbewertung.
Immobilienbewertung, Wertermittlung und Immobilienpreise für Straubing & Region - kostenlos
Die Immobilienbewertung und Wertermittlung sind im Geschäftsablauf der JS-SERVICE-GMBH - Immobilien -
ein zuverlässiger Service für Immobilieneigentümer die vor Verkauf Ihrer Immobilie den realen Marktwert erfahren wollen.
Marktwert & höchstmöglicher Kaufpreis
Im Vordergrund unserer Immobilienbewertung steht der reale Marktwert. Wir informieren Sie als Immobilienverkäufer unkompliziert und zuverlässig über den konkret erzielbaren Kaufpreis. Unsere lanjährige Erfahrung und Marktkenntnis sind optimale Voraussetzung für eine marktkonforme und praxisnahe Immobilienbewertung.
Verkaufsaussichten Ihrer Immobilie
Bei Verkaufsabsichten informieren wir Sie zusätzlich über die bestehende Marktsituation und somit über die realistischen Verkaufschancen Ihrer Immobilie.
Grundlage unserer Wertermittlung
Unsere langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis sind optimale Voraussetzungen für eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie. Zusäztlich wird unsere Werteinschätzung durch eine ausführliche Marktanalyse abgesichert.
Kostenfreie Bewertung
Die Bewertung Ihrer Immobilie ist grundsätzlich kostenfrei. Weiterhin möchten wir festhalten, dass unsere Vermittlungstätigkeit für Verkäufer ebenfalls provisionsfrei ist.
Energieausweis für Straubing & Region - kostenlos
Ab dem 01. Mai 2014 tritt die neue Regelung zur EnEV2014 in Kraft. Diese verpflichtet bei einem Verkauf oder einer Vermietung bereits in den Anzeigen, wie z.B. Zeitungsinserate oder Internetanzeigen, klare Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes zu machen, welche dem jeweiligen Energieausweis zu entnehmen sind.
Bedarfsausweis: Der umfangreichere und teuere bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf auf einem technischen Gutachten und ist für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden Pflicht.
Verbrauchsausweis: Für alle anderen Häuser, für die der Bedarfsausweis nicht zutrifft, ist grundsätzlich der Verbrauchsausweis ausreichend. Dieser bezieht sich auf die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre.
Alte Heizungsanlagen: Sogenannte Standard-Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen bis 2015 vom Eigentümer ausgetauscht werden.
Bußgeld: Die Novelle zur EnEV2014 sieht hohe Strafzahlungen bei Nichteinhalten vor (bis € 15.000,-).
Kostenfreie Erstellung des Energieausweises Mit Erteilung eines qualifizierten Maklerauftrags übernimmt die
JS-SERVICE-GMBH - Immobilien für den Haus- oder Wohnungsverkäufer kostenfrei die Erstellung des benötigten Energieausweises.
Notarvertrag: Service & Betreuung
Verkäufer und Käufer informieren wir vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eingehend über den Ablauf der Verbriefung und beraten Sie über die wichtigsten Fakten des Notarvertrages. Abstimmung der Vertragskonditionen
Bei der Abstimmung der Vertragskonditionen stehen vor allem die Kaufpreisfälligkeit, der Besitzübergang, die Erschließungskosten und die Räumung im Vordergrund.
Überprüfung der Grundbucheintragungen
Wir überprüfen die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), ob gravierende Dienstbarkeiten (Abteilung II) und Grundschulden (Abteilung III) eingetragen sind und ggf. gelöscht werden können.
Vertragsentwurf anfertigen lassen
Vor Verbriefung lassen wir über ein Notariat einen Vertragsentwurf anfertigen. Durch den Vertragsentwurf wollen wir Käufer und Verkäufer die Möglichkeit geben den Inhalt des vorgesehenen Notarvertrages zu überprüfen, um anstehende Fragen vor der Beurkundung zu klären.
Finanzierung & Bonität
Die Vorlage einer schriftlichen Finanzierungszusage ist für Verkäufer vor Vertragsunterzeichnung eine wichtige Voraussetzung. Für Käufer ist es ebenfalls ratsam vor Verbriefung die Finanzierung durch Ihre Bank abzusichern.
Grundschuldbestellung &Vollmacht
Ist für die Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuldbestellung vorgesehen, so veranlassen wir, dass dem Käufer im Kaufvertrag eine Vollmacht zu Bestellung der Grundschuld erteilt wird.
Steuer & Kosen beim Immobilienkauf
Käufer und Verkäufer informieren wir über anfallende Steuern & Kosten die beim Kauf einer Immobilie sich ergeben. Dies sind im Normalfall die Grunderwerbsteuer und die Spekulationssteuer. Die Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Kaufvertrag samt Grundbuchumschreibung werden zumeist vom Käufer bezahlt. Die Spekulationssteuer ist vom Verkäufer zu entrichten wenn er die vorgegebenen Richtlinien nicht einhält. Umsatzsteuer kann bei gewerblichen Immobilien anfallen. Näheres sollte bei Gegebenheit konkret abgeklärt werden.
Weiter zur beachtende Faktoren
Je nach Gegebenheit soll festgestellt werden, ob die Teilungserklärung, der Energieausweis, der Erbschein und die Steuer-ID vorhanden sind bzw. ist ein Dolmetscher oder eine Ehegattenzustimmung nötig.
Reibungsloser Ablauf der Verbriefung
Unser Ziel ist ein reibungsloser Ablauf der Verbriefung. Alle anstehenden Fragen sollen vor dem Notartermin geklärt sein. Die Verbriefung soll in entspannter Atmosphäre stattfinden.
Immobilien - Erbe: Verkauf & Beratung
Der Verkauf von Immobilien-Erbe ist für Erben oder Erbengemeinschaft mit vielen Fragen verbunden. Unsere Aufgabe bezieht sich nicht alleine auf den Verkauf der geerbten Immobilie. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung können wir Erben bei der gesamten Abwicklung kompetent unterstützen und beraten. Professionelle Wertermittlung Wir übernehmen kostenfrei eine objektive Wertermittlung die sich praxisbezogen auf den aktuellen Marktwert bezieht. Die uns vorliegenden Bodenrichtwerte können dabei ein wichtiger Bezugspunkt sein.
Welche Bedeutung hat der Erbschein
Der Erbschein ist für den Verkauf von Immobilien-Erbe eine wichtige Voraussetzung. Sollte ein Erbschein oder ein notarieller Erbvertrag nicht vorhanden sein, so muss dieser beim zuständigen Amtsgericht-Nachlassgericht beantragt werden. Bei der Beschaffung der geforderten Unterlagen sind wir behilflich.
Schlichtung bei Erbauseinandersetzung
Bei bestehenden Meinungsverschiedenheiten können wir als objektive Vermittler sehr oft zu einvernehmlichen Lösungen beitragen.
Teilungsversteigerung-Gemeinschaftsaufhebung
Wenn Erbengemeinschaften zu keiner einvernehmlichen Entscheidung kommen, so ist eine Teilungsversteigerung-Gemeinschaftsaufhebung eine legitime Möglichkeit den Verkauf der geerbten Immobilie zu realisieren. Über das Vorgehen und den Ablauf einer Teilungsversteigerung informieren wir Sie gerne.
Stundung der Erbschaftssteuer
Viele Erben werden mit der anfallenden Erbschaftssteuer unvorbereitet konfrontiert. Sehr oft besteht nicht die Liquidität um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Für viele Erben ist die Bezahlung der Erbschaftssteuer erst nach Verkauf der Immobilie möglich. Diesbezüglich können wir auf ein positives Entgegenkommen der Finanzämter verweisen. Sie stunden zumeist unkompliziert die Erbschaftssteuer, wenn nachgewiesen wird, dass der Verkauf der Immobilie und somit die Bezahlung der Erbschaftssteuer kurzfristig erfolgt.
Den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbringen wir durch unsere Verkaufsaktivitäten, Inserate und Exposé. Sehr oft können wir durch ein persönliches Gespräch mit den Ansprechpartnern vom Finanzamt eine Stundung erwirken.
Qualifizierter Verkauf der Immobilie
Bei Verkauf Ihrer Immobilie können Sie von einer qualifizierten Maklertätigkeit ausgehen. Der Verkauf erfolgt gegen Höchstgebot.
Wer bezahlt die Provision
Unsere Maklertätigkeit ist für Verkäufer kostenfrei. Die Provision in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis wird vom Käufer bezahlt.
Persönliche Beratung
Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch wie wir Ihre Immobilie erfolgreich verkaufen können. Rufen Sie an: 09421 - 30483 oder vereinbaren Sie einen Termin per Email.
Immobilienfinanzierung & Bonitätsprüfung
Unsere Kunden werden bei der Beschaffung einer optimalen Finanzierung fachkundig unterstützt und beraten. Die von den Banken und Finanzierungsvermittlern benötigten Unterlagen, wie Grundbuchauszüge, Lagepläne usw. besorgen wir auf Wunsch ebenfalls.
Im Rahmen der Finanzierungsabwicklung überprüfen wir die Bonität der Kaufbewerber und lassen uns eine Finanzierungsbestätigung zukommen.
In engerer Partnerschaft stehen wir mit nachfolgenden Finanzierungsvermittlern und Instituten. Diese können Ihnen innerhalb wenigen Tagen Finanzierungsangebote über die derzeit besten Konditionen anbieten.
Die Bayern Versicherung Baufinanzierung bietet interessante Konditionen. Rufen Sie uns an:
0172-8504896
Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.
Immobilien Tipp-Provision Straubing & Region
Die JS-SERVICE-GMBH - Immobilien - vermittelt laufend Immobilien die durch Tippgeber akquiriert wurden. Die Zusammenarbeit erfolgt unkompliziert und wenn gewünschte - vertraulich.
Wissen positiv umsetzen
Wenn Sie erfahren, dass eine Immobilie in Straubing & Region verkauft wird, dann sollten Sie dieses Wissen positiv umsetzen und uns darüber informieren. Sie können durch einen Tipp in unkomplizierter Form und legal Geld verdienen.
Wie wird Ihr Tipp belohnt ?
Ihnen wird durch den Tipp verbindlich ein Anteil von 10%* aus unserer Vermittlungsprovision zugesichert. Die Zusicherung erfolgt schriftlich in rechtsgültiger Form.
* Individuelle Vereinbarung möglich!
Der Tippgeber kann anonym bleiben
Wenn Sie aus persönlichen Gründen als Tippgeber nicht genannt werden wollen, so sichern wir zu, dass Sie absolut anonym bleiben.
Wohn- & Geewerbeimmobilie
Wir sind allgemein an der Vermittlung von
Wohn- & Gewerbeimmobilien in Straubing & Region interessiert. Dies können Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien sein - jede Größe.
Steuerliche Situation
Die in der Tipp-Provision enthaltene Mehrwertsteuer von 19% wird von uns an das Finanzamt abgeführt. Für Ihren Anteil fällt somit keine Mehrwertsteuer mehr an. Die Tipp-Provision wird an Sie netto ausbezahlt. Ansonsten muss die Tipp-Provision nach §22 Nr. 3 EStG versteuert werden. Ein Betrag von weniger als € 256,- (jährlich) ist steuerfrei.
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.